Tanneraistrasse 5
CH-5244 Birrhard


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Haller Lohnunternehmen - CH-5244 Birrhard

Richtlinien des Betriebes

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Der Betrieb wird nach den Richtlinien des Schweizer Lohnunternehmerverband geführt.

SwissGAP

Unser Betrieb inkl. Lohnunternehmen ist seit dem 12.08.2007 als SwissGAP -Betrieb anerkannt. Wichtig zu wissen!!

Für SwissGAP Kulturen müssen auch alle Fremdarbeiten von geprüften Betrieben ausgeführt werden.

SUISSE GARANTIE

Gemüse und Raps werden zusätzlich nach den Richtlinien des SUISSE GARANTIE angebaut.

2023 wurde der Betrieb mit dem agriSafetyAward ausgezeichnet.

Sicherheit steht bei uns hoch im Kurs. Unserem täglichen Aufritt auf den Strassen im Mittelland bringen wir grosse Aufmerksamkeit entgegen.

Aber auch die Betriebssicherheit unseres Maschinenparks gewährt Ihnen einen zuverlässigen Arbeitsablauf, genau dann wenn Sie dies von uns erwarten.

Dass wir hier auf den richtigen Kurs eingeschlagen haben, bestätigt uns auch die Zertifizierung des BUL.

2023 haben wir zudem das Pflanzenschutz Zertifikat bekommen, dies regelt den Fachmänischen Eunsatz und Umgang mit Pflanzenschutzmittel.

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